Nothing planned for Easter yet? We are opening the 2024 season on March 22nd and look forward to seeing you!

Winter break 1 November – 31 March Reception Mon – Fri 10:00 – 12:00

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und der Campingplatz Nimseck (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen/Buchungen von Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert. Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich.

3. Kurabgabe

Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast die jeweilige Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.

4. Buchungsänderungen

Für Buchungsänderungen jeglicher Art, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Ab dem 14. Tag vor Anreise sind keine Änderung an der Buchung mehr möglich.

5. Zahlung

Nach der Buchung erfolgt die Zahlungsaufforderung zum gesamten Übernachtungspreis. Der Gesamtbetrag ist sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen auf das aufgeführte Konto zu überweisen, 

Bei Überweisungen von Zahlungen, sind unbedingt Buchungsnummer, Name und Stellplatznummer wie in der Zahlungsaufforderung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben. Gebündelte Zahlungen zu mehreren Buchungen sind nicht gewünscht und werden zurück überwiesen und storniert. Nicht zuordenbare Zahlungen werden zurück überwiesen und Buchungen storniert.

Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen wird der gesamte Übernachtungspreis sofort fällig. Stellplätze und Mietobjekte, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.

6. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Zahlungseingang schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder E-Mail info@nimseck.de erfolgen. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Bei einem Rücktritt vom Vertrag, können wir gemäß § 537 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine angemessene Entschädigung nachfolgender Aufstellung berechnen:

            – Rücktritt bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
              50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

            – Rücktritt ab 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
              100 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

Wir empfehlen für eine eventuelle Stornierung der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

7. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach Rezeptionsschluss (saisonabhängig) ist eine Benachrichtigung an info@nimseck.de notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 14:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

8. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich.

Stellplätze:  Anreise ab 14.00 Uhr und Abreise bis 11.00 Uhr

Ferienhäuser: Anreise ab 15.00 Uhr und Abreise bis 10.00 Uhr

Eine Anreise vor der Anreisezeit oder nach der Abreisezeit ist nur nach vorheriger Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes/Mietobjekts und gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 € möglich. Nicht vorab buchbar.

9. Mietobjekte

Mit der Nutzung der Mietobjekte verpflichten sich die Mieter, nur mit der angemeldeten Personenzahl anzureisen und das Objekt sowie deren Inhalt samt Ausstattung achtsam und sorgfältig zu behandeln. Bei fehlenden Inventar oder bei Schäden kann der Vermieter eine Nachberechnung erstellen. Das Objekt ist bei der Abreise besenrein zu übergeben und gereinigt zu übergeben. Das beinhaltet auch die Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe sowie die Reinigung des Geschirrs und die Leerung des Kühlschranks. Auf den Flächen der Mietobjekte sind zusätzliche Zelte oder sonstige Übernachtungsmöglichkeiten nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

10. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt 6. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 6).

11. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Besucherpreise sind in der Rezeption zu erfragen. Die Fahrzeuge der Besucher sind auf den ausgewiesenen Flächen des Campingplatzgeländes abzustellen.

12. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung). Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen.

13. Hunde

Hunde sind in unserem Campingpark willkommen. Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, den Campingstellplätzen und Mietobjekten. Die Hundehalter sind angewiesen die Hinterlassenschaft des Hundes direkt zu entsorgen. Entsprechende Tüten sind immer mitzuführen.

14. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

Camping Nimseck übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B. Wetterstreich, schließt jede Haftung aus.

Für die Benutzung des Campingplatzes gilt unsere Campingplatzordnung in der jeweils geltenden Fassung.

15. Fotoarbeiten

Es besteht die Möglichkeit, dass während Ihres Aufenthalts Bild- und Tonaufnahmen durchgeführt werden. Falls Sie diese nicht möchten, bitten wir Sie, uns dieses gleich mitzuteilen.

16. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

17. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

18. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

Campingplatz Nimseck, Zum Nimseck 3, 54666 Irrel

Stand 04.03.2022